Leistung und Finanzierung
Pflege mit Herz Hallmann GmbH

aus Dortmund

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Sich haltende Hände in Konturlinien

Allgemeines zur Leitung und Finanzierung

Hier informieren wir Sie über Beispiele aus unserem Leistungsspektrum der Grund- und Behandlungspflege.
Eine für Sie bestmögliche Finanzierung wird mit Ihnen im persönlichen Gespräch besprochen und transparent dargestellt.

Behandlungspflege nach SGBV

Unsere Behandlungspflege nach SGBV umfasst eine Vielzahl von wichtigen Leistungen, die auf die individuellen Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt sind.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • Medikamentengabe und Medikamentenstellung
  • Gabe von Injektionen (z.B. Insulin und Heparingabe)
  • Blutzuckermessung bei intensiver Insulintherapie
  • Versorgung von akuten und chronischen Wunden
  • Versorgung von Drainagen
  • Infusionstherapie – Portversorgung
  • Palliativversorgung als Mitglied des Palliativnetzwerks Dortmund

Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind uns wichtig, sodass unser Team sich stetig weiterentwickelt.

Finanzierung durch die Krankenkasse nach SGBV

Behandlungspflege wird vom Arzt zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung verordnet. Ihre Krankenkasse überprüft die Verordnungsfähigkeit und bewilligt die Kostenübernahme ganz oder teilweise.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Umsetzung der notwendigen Leistungen.

Der Pflegedienst rechnet die durchgeführten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Ihre Krankenkasse übernimmt die Finanzierung aller medizinisch notwendigen Maßnahmen. Sollte keine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse vorliegen, können geringe Zuzahlungen entstehen. Wir klären Sie in einem persönlichen Gespräch über alle eventuellen Kosten auf.

Grundpflege nach SGBXI

Die Grundpflege  umfasst viele Bereiche. Dabei steht die Körperpflege und Haushaltsführung im Vordergrund.

Unsere Grundpflege beinhaltet zum Beispiel:

  • Haushalts und Betreuungsleistungen
  • Ganz- und Teilwaschungen
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Lagern und Betten
  • selbstständige Nahrungsaufnahme und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Einkaufen

Wir haben einen Vertrag mit der Pflegekasse und können die zur Verfügung stehenden Pflegekassengelder für Sie optimal nutzen.

Finanzierung der Grundpflege nach SGBXI

Die Grundpflege kann durch verschiedene Kostenträger und Leistungsarten finanziert werden. Die Kostenträger wären z.B. die Pflegekasse, das Sozialamt und Privatzahler. Wichtige Leistungsarten sind das Modulsystem der Pflegekasse und Zeitmodule. Dabei werden oft die Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege nach §42a und die Entlastungsleistungen nach §45b zur Finanzierung und Finanzierungsunterstützung genutzt. Wir beraten Sie gerne, so dass Sie Ihre Möglichkeiten optimal nutzen.  

Hier sind Beispiele, welche Gelder Ihnen bei den einzelnen Pflegegraden zur Verfügung stehen (Stand 01.07.2025):

Pflegesachleistungen Pflegegeld
Pflegegrad 1* 0 € 0 €
Pflegegrad 2 796 € 347 €
Pflegegrad 3 1.497 € 599 €
Pflegegrad 4 1.859 € 800 €
Pflegegrad 5 2.299 € 990 €

* Nur bei Pflegegrad 1 können die 131 € Entlastungsleistungen als Sachleistungen genutzt werden.

Verhinderungspflege nach §42a bei Pflegegrad 2 bis 5:
3539 € im Jahr

Entlastungsleistungen nach §45b bei Grad 1 bis 5:
131 € monatlich

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Jeder Pflegebedürftige, der keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sondern Pflegegeld bekommt, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst mit einem Beratungseinsatz beauftragen.

Dieser Einsatz findet in der häuslichen Umgebung statt, zusammen mit dem Pflegebedürftigen und dem Laienpfleger.

Die Abstände sind bei Pflegegrad 2 bis 3 jedes halbe Jahr, bei Pflegegrad 4 bis 5 jedes viertel Jahr. Bei Pflegegrad 1 kann die Leistung auf Wunsch auch in Anspruch genommen werden.

Wir als Pflegedienst haben eine beratende Funktion. Dabei schauen wir uns mit Ihnen die Pflege, die Pflegehilfsmittel und das Wohnumfeld an. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Situation verbessern können und klären Sie über die Möglichkeiten der Pflegekasse und anderer Dienstleister auf.

Bei Bedarf können auch Zusatz-Beratungseinsätze außerhalb der vorgeschriebenen Zeitabstände abgerufen werden.

Kosten der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Es kommen auf Sie keine Kosten zu, da diese komplett von der Pflegekasse an uns überwiesen werden.

Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie hochwertige Pflege und Unterstützung in Dortmund benötigen, zögern Sie nicht, die Pflege mit Herz zu kontaktieren. Wir sind Ihr verlässlicher Partner für alle Pflegebedürfnisse und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung!

0231 256859