Leistungen

Pflege mit Herz Hallmann GmbH – Ihr ambulanter Pflegedienst in Dortmund

Die Pflege mit Herz Hallmann GmbH ist Ihr mobiler Kranken- und Altenpflegedienst in Dortmund. Hier bekommen Sie einen Überblick über unsere Leistungen.

Behandlungspflege

Unsere Behandlungspflege beinhaltet z. B.:

• Gabe von Injektionen
• Medikamentengabe
• Verbandwechsel und Wundversorgung
• Blutzucker- und Blutdruckmessung
• Katheterwechsel
• Stomabehandlung
• Wechseln von Kanülen
• An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
• Versorgung einer PEG oder eines SP-DK
• Intensivpflege von Beatmungs- und Dialysepatienten
• Infusionstherapie – Portversorgung
• Ambulante psychiatrische Krankenpflege
usw.


Um Behandlungspflege durchführen zu können, haben wir einen Vertrag nach SGB V mit den Krankenkassen abgeschlossen. Dieser bestimmt genau, welche Berufsgruppe welche Pflege durchführen darf.
Die Qualität unseres Pflegedienstes wird kontinuierlich durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen unseres Pflegepersonals erhöht.


2005 hat Mirko Hallmann seine Ausbildung zum zertifizierten Wundmanager® abgeschlossen. Diese qualifizierte Ausbildung ist nach § 64 GuKG europaweit anerkannt. Sie ermöglicht die ganzheitliche (differenzialdiagnostische) Betrachtung und Versorgung von chronischen Wunden und Druckgeschwüren.

Zu den Kosten und der Finanzierung
GRUNDPFLEGE
GESCHÄFTSFÜHRUNG, PFLEGEDIENSTLEITUNG

Unsere Grundpflege beinhaltet z. B.:

• Ganz- und Teilwaschungen
• Hilfe bei Ausscheidungen
• Lagern und Betten
• selbstständige Nahrungsaufnahme und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
• Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
• Mobilisation
• hauswirtschaftliche Verrichtungen
• Beheizen des Wohnbereiches
• Einkaufen
• Zubereiten von warmen Speisen
• Begleitung zum Arzt und zu Behörden

Um Grundpflege durchführen zu können, haben wir einen Vertrag nach SGB XI (Pflegeversicherung) mit der Landespflegekasse abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt verbindlich für uns als Pflegedienst und für alle Pflegekassen im Bundesgebiet die Zulassung, den Geltungsbereich, die personelle Voraussetzung, den Einzugsbereich des Pflegedienstes, den Versorgungsauftrag, die Qualitätssicherung, die Vergütung, die Abrechnung, den Datenschutz und noch einiges mehr.


Unsere Pflegefachkräfte nehmen regelmäßig in unseren eigenen Schulungsräumen an internen Fortbildungen und an Inhouse-Schulungen teil. 

Zu den Kosten und der Finanzierung
VERHINDERUNGSPFLEGE

Verhinderungspflege beinhaltet z. B.:

• Alle Grundpflegeleistungen der Pflegekasse

Voraussetzung ist in der ambulanten Pflege, dass der Pflegebedürftige seit einem halben Jahr pflegebedürftig ist, mindestens einen Pflegegrad 2 hat und von Laienpflegern gepflegt wird. 

Wenn diese zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder durch andere Verpflichtungen verhindert werden, den Pflegebedürftigen zu pflegen, können wir als Pflegedienst stundenweise oder auch tageweise die Pflege übernehmen.

• Die Verhinderungspflege ist zusätzlich zum bewilligten Pflegegrad.
• Verhinderungspflege kann stundenweise abgerechnet werden.


Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei der Antragstellung bei der Pflegekasse.

Zu den Kosten und der Finanzierung
UNSERE BETREUUNG MIT HERZ

Jeder Versicherte, der einen Pflegegrad hat, kann einen festen zusätzlichen Betrag nutzen, um Betreuungsleistungen in Anspruch zu nehmen. 


Wir bieten Ihnen Haushaltsfortführung und Betreuung nach Wunsch, wie z. B. Spaziergänge, Vorlesen, Malen, Spielen, Beschäftigen, Gedächtnistraining usw., an und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

Zu den Kosten und der Finanzierung
FAMILIENPFLEGE

Unsere Familienpflege (z. B. § 38 SGB V) beinhaltet:

• Grundpflege

• Haushaltsfortführung

Familienpflege kann ein Pflegedienst durchführen, wenn die Krankenkasse oder das Sozialamt dieses bewilligt hat.

Voraussetzung ist, dass kleine Kinder im Haushalt leben und zum Beispiel die Mutter oder der Vater durch Krankenhausaufenthalt die Versorgung nicht durchführen können.

Zu den Kosten und der Finanzierung
BERATUNGSBESUCH NACH §37.3 SGBXI

Unsere Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI:

Jeder Pflegebedürftige, der keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, sondern Pflegegeld bekommt, muss in regelmäßigen Abständen einen Pflegedienst mit einem Beratungseinsatz beauftragen.

Dieser Einsatz findet in der häuslichen Umgebung statt, zusammen mit dem Pflegebedürftigen und dem Laienpfleger.


Die Abstände sind bei Pflegegrad 2 bis 3 jedes halbe Jahr, bei Pflegegrad 4 bis 5 jedes viertel Jahr.

Wir als Pflegedienst haben in diesem Fall eine beratende Funktion. Wir kontrollieren die Pflege, beraten bei Pflegeproblemen und helfen bei der Organisation von Pflegehilfsmitteln. 

Bei diesem Beratungseinsatz haben wir in Zusammenarbeit mit der Laienpflegekraft und dem Pflegebedürftigen festzustellen, ob die weitere Pflege zu Hause durch den Laienpfleger gesichert ist. Bei Überforderung des Laienpflegers kann eine Beratung über entlastende Dienste, zum Beispiel über Verhinderungspflege oder über Tagespflegeeinrichtungen, helfen. Das Protokoll des Beratungseinsatzes wird nach dem Einsatz zur Pflegekasse weitergeleitet.

Bei Bedarf können auch Zusatz-Beratungseinsätze außerhalb der vorgeschriebenen Zeitabstände abgerufen werden.

Zu den Kosten und der Finanzierung
PRIVATE ZUSATZLEISTUNGEN

Unser Pflegedienst bietet private Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel:


Hausnotruf

Wir sind Kooperationspartner der Vitakt Hausnotruf GmbH (www.vitakt.com). Anträge auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse werden von uns auf Wunsch gestellt. Unser Pflegedienst hat Notrufgeräte auf Vorrat und schließt die Geräte bei unseren Kunden selbst an.


Notrufverfolgung

Unser 24-stunden-Bereitschaftsdienst gewährleistet eine schnelle Notrufverfolgung. Zu der Durchführung dieser Leistung ist es zwingend erforderlich, einen Notrufschlüssel bei uns zu hinterlegen.


Versorgung von Haustieren

Sie möchten auf Ihr Haustier nicht verzichten, wer aber geht mit dem Hund Gassi, wer füttert Hund, Katze oder Vögel? Wer säubert Käfige und Katzenklo? Dafür stellen wir bei Pflegebedürftigkeit unsere Hilfe zur Verfügung.


Betreuung oder Besuchsdienst

Wir lesen Ihnen die Zeitung, ein Buch oder Ihre Briefe vor, helfen beim Beantworten der Post, stellen für Sie Anträge. Sie können mit unserer Hilfe wieder Ihre geliebten Kreuzworträtsel ausfüllen oder haben uns zum Kartenspielen. Oder aber wir sind einfach nur als sozialer Kontakt da, sodass keine Vereinsamung entsteht.

Außerdem vermitteln wir komplementäre Dienste, wie z. B.:

  • Krankengymnastik
  • Masseur
  • Logopädie
  • Ergotherapie
  • Stomatherapeut
  • Sanitätshausservice
  • Apothekenservice
  • Handwerkerservice
  • Einkaufsservice
  • Hausbesuch des Zahnarztes
  • Behindertenfahrdienst
  • Frisör
  • Essen auf Rädern
  • Fußpflege
  • Begleitdienste
  • Hausnotruf
  • usw.
Zu den Kosten und der Finanzierung

Sie haben Fragen zu unseren Pflegeleistungen oder der Finanzierung? Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns über Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

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